Wer schuldet die Dividende?
In der Diskussion mit der Bank ergab sich, dass sich diese einerseits um klare Auskünfte und die Zahlung bemüht hatte. Sie selbst konnte aber weder von der betroffenen Gesellschaft noch von der Bank, welche von der Gesellschaft mit der Abwicklung der Dividendenzahlung beauftragt worden war, klare Aussagen über den Zeitpunkt der Zahlungs erhalten, so dass sie sich auch gegenüber dem Aktionär nur vage äusserte konnte.
Die Rechtslage ist an und für sich klar: Die Dividende wird von der Aktiengesellschaft geschuldet. Die die Aktien des Kunden aufbewahrende Bank hat nur eine vermittelnde Funktion. Sie muss die Dividende namens ihres Kunden einfordern und denjenigen Betrag an ihn weiterleiten, welchen sie von der Gesellschaft erhält. Wenn die Gesellschaft nicht bezahlt, kann nicht die Bank verantwortlich gemacht werden. Da sie vorliegend nichts erhalten hatte, konnte sie auch nichts weiterleiten. Der Ombudsman konnte deshalb kein Fehlverhalten der Bank feststellen. Er regte aber doch an, dass die Bank inskünftig von sich aus Kunden informieren soll, wenn eine Dividendenzahlung am vorgesehenen Termin ausbleibt. Zudem hätte es die Sache vereinfacht (und das Ombudsverfahren obsolet gemacht), wenn die Bank den Kunden bereits mit der Antwort auf die erste Reklamation über die Rechte und Pflichten der Beteiligten aufgeklärt hätte.