Volljährig und damit eigenverantwortlich
Der Ombudsman konnte der besorgten Mutter leider nicht mehr als grosses Verständnis für die Sorgen um die finanzielle Situation ihres Sohnes entgegenbringen. Auch das Konsumkreditgesetz will nämlich mündige Bürger nicht bevormunden. Die Bank darf deshalb grundsätzlich davon ausgehen, dass Kunden, die einen Kredit beantragen, mit ihren Finanzen in Eigenverantwortung zurechtkommen und gestellte Fragen wahrheitsgemäss und vollständig beantworten. Die Bank hatte vor der Krediterteilung den monatlichen Budgetüberschuss, gestützt auf die Angaben des Kunden und von diesem vorgelegte Unterlagen, berechnet. Der Kunde hatte anschliessend die Richtigkeit der Berechnungen mit seiner Unterschrift bestätigt. Demnach hätten die angegebenen Einkommensverhältnisse des jungen Mannes absolut problemlos erlaubt, die Raten zu bezahlen respektive den Kredit innert kürzester Frist zu tilgen. Der Ombudsman bat deshalb die Mutter des Kreditnehmers, diesen an seinen Vater zu verweisen, dem schliesslich der Kredit zugute gekommen war.