Vermögensverwaltung: Risikoprofil; zu rosige Schilderung der Risikowilligkeit
In ihrer Stellungnahme konnte die Bank aufzeigen, dass sie ein umfassendes Risikoprofil erstellt hatte. Daraus ergab sich, dass der Kunde sich das Pensionskassengeld auszahlen liess, weil er davon ausging, mit einer Banklösung eine bessere Rendite erzielen zu können. Die Bank hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass eine bessere Rendite auch ein höheres Risiko beinhalte. Der Kunde hat bestätigt, dass er bereit sei, ein leicht höheres Risiko einzugehen. Er sei sich auch bewusst, dass dies sogar dazu führen könne, dass sein Vermögen kurzfristig abnehme. Weil aber die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen würden, dass mit einer Beimischung von risikoreicheren Anlagen auf längere Dauer ein besseres Ergebnis erzielt werden könne, sei er bereit, dieses Risiko einzugehen. Gestützt auf diese Abklärungen hat die Bank dem Kunden einen sehr ausgewogenen Vorschlag mit nur sehr wenigen risikoreicheren Papieren empfohlen. Nach Meinung des Ombudsman waren weder die Abklärungen der Bank noch deren Vorschlag zu beanstanden. Weil somit keine Fehlberatung vorlag, konnte der Ombudsman dem Kunden auch nicht zum Ausgleich des Verlusts verhelfen.
Dieses Beispiel zeigt sehr eindrücklich, dass der Kunde seine Risikowilligkeit in dem Sinne falsch einschätzte, als er erklärte, ein gewisses Risiko eingehen zu wollen, da damit auch erhöhte Gewinnchancen verbunden sein könnten. Für den Bankberater bedeutet diese Selbsteinschätzung eines verantwortlich handelnden Bankkunden, dass er die entsprechenden Anlagemöglichkeiten vorschlagen kann. Wenn sich dann aber, wie im vorliegenden Fall, dieses Risiko nur schon in Ansätzen verwirklicht, verlieren manche Kunden die Nerven und behaupten, der Berater habe sie nicht richtig über die Risiken aufgeklärt.
Der Ombudsman ist sich bewusst, dass es immer derartige Fälle geben wird. Er kann nur versuchen, Kunden und Bankberater zu sensibilisieren. Vor allem, wenn Gelder der Altersvorsorge involviert sind, ist der Aspekt der Sicherheit noch stärker in die Überlegungen einzubeziehen. Rückblickend muss festgehalten werden, dass dieser Kunde wohl besser von der Auszahlung seines Pensionskassengeldes abgesehen hätte. Er hätte sich mit der Rentenlösung viele schlaflose Nächte ersparen können.