Verluste trotz korrekter Beratung
Gemäss Unterlagen war unbestritten, dass sich die Kundin mit Blick auf ihre vorzeitige Pensionierung hatte beraten lassen. Aufgrund des mittels Fragebogen erhobenen Anlegerprofils wurde von der Bank eine Strategie «Ertrag» definiert, welche die Anlage in 25% Aktien und 75% fest bzw. variabel verzinsliche Papiere vorsieht. Diese Strategie und damit die Investition der CHF 100 000.– in die umstrittenen Aktienfonds waren gemäss Darstellung der Bank im Hinblick auf die Anlage von insgesamt rund CHF 500 000.– zustande gekommen. Da die Kundin unter Verweis auf das zum Zeitpunkt des Anlagegesprächs noch nicht erreichte Pensionsalter darauf beharrte, es sei ihr lediglich um die Anlage von CHF 100 000.– gegangen, verlangte der Ombudsman von der Bank eine ergänzende Stellungnahme. Er wollte insbesondere wissen, wie die Bank auf insgesamt zu investierende Mittel von rund CHF 500 000.– gekommen war.
In ihrer Stellungnahme bestätigte die Bank noch einmal, dass eine umfassende Vorsorgeberatung erfolgt war. Dabei habe es sich relativ rasch gezeigt, dass es für die Kundin angesichts ihres persönlichen Umfeldes – sie lebte mit einer älteren Lebenspartnerin zusammen, die für ihren Lebensunterhalt aufkam und diese Bereitschaft auch testamentarisch bestätigen wollte – vorteilhaft wäre, sich ihr Pensionskassenkapital von rund CHF 350 000.– vorzeitig auszahlen zu lassen. Schon bei diesem Gespräch habe die Kundin den Antrag zur Eröffnung eines entsprechenden Freizügigkeitskontos unterzeichnet, worauf einen Monat später auch die Auszahlung des Pensionskassengeldes erfolgte. Die Anlagestrategie «Ertrag» sei mit der Kundin ausführlich besprochen worden. Man habe ihr sowohl die Chancen und Risiken dieser Strategie aufgezeigt als auch die Eigenheiten der zu erwerbenden Fonds anhand von «Fact Sheets» erläutert. Den definitiven Entscheid habe die Kundin erst einen Monat später gefällt, nachdem sie Gelegenheit hatte, den Anlagevorschlag zu Hause zu überdenken.
Dem Ombudsman schien, die Bank sei zu Recht von einem Anlagebetrag von rund CHF 500 000.– ausgegangen. Für seine abschliessende Beurteilung unterzog er deshalb lediglich die umstrittenen Fonds einer näheren Prüfung. Dabei zeigte sich, dass von den investierten Mitteln von rund CHF 100 000.– die Hälfte in einen Strategiefonds mit rund 50% Aktien, rund CHF 30 000.– in einen Aktienindexfonds und CHF 20 000.– in einen Fonds mit Beteiligungen an mittleren Unternehmen investiert worden waren. Über alles gesehen, konnte der Ombudsman attestieren, dass der Anlagevorschlag der Bank dem finanziellen Umfeld der Kundin und ihrer Zurückhaltung bezüglich Risiko in fast idealer Weise entsprach. Ergänzend musste er der Kundin erklären, dass ihre Vorstellung, die Bank hätte jegliches Verlustpotenzial vermeiden müssen, nicht realistisch ist.