Verlust wegen eines Währungsumtausches bei einer von der Empfängerbank zurückgewiesenen Zahlung
Im Antwortschreiben an die Kunden empfahl ihnen die Bank, die Angelegenheit direkt mit der portugiesischen Empfängerbank zu klären, und verwies sie etwas vorschnell an den Ombudsman. Dieser fragte die Bank nach einer genauen Begründung für die Differenz von 1500 CHF zwischen der Belastung und der Wiedergutschrift des Kundenkontos. Die Bank erklärte, es handle sich dabei um die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Ankaufskurs des EUR gegenüber dem CHF. Beide Kurse seien absolut marktkonform gewesen. Sie habe bei der Abwicklung der Zahlung keine Fehler gemacht und habe den EUR-Betrag nach dessen Rückweisung durch die Schweizer Bank der Zahlungsempfängerin in CHF wechseln und dem CHF-Konto der Kunden wieder gutschreiben müssen, da diese bei ihr kein EUR-Konto führten. Sie war jedoch angesichts des offensichtlichen Missgeschicks der Kunden bereit, aus Kulanz auf die ihr zustehende Marge bei den Währungswechseln zu verzichten, welche ihren Ertrag aus solchen Geschäften darstellte. Sie zahlte den Kunden 750 CHF zurück. Der Ombudsman empfahl diesen, die Offerte der Bank anzunehmen. Die Kunden folgten der Empfehlung, und der Ombudsman schloss den Fall damit ab.