Unverständlicher Sparkontoauszug mit einer grossen Anzahl Korrekturbuchungen
Das vertragliche Verhältnis zwischen einem Bankkunden und seiner Bank unterliegt schwerpunktmässig dem Auftragsrecht. Eine der wesentlichen Pflichten des Beauftragten ist die Rechenschaftsablage. Diese hat in angemessener, branchenüblicher Form zu erfolgen und muss transparent und nachvollziehbar sein. Der Auszug, welchen die Bank im vorliegenden Fall der Kundin vorgelegt hatte, genügte diesen Anforderungen offensichtlich nicht. Der Kundin gelang es nicht, diesen zu entziffern. Die schriftliche Antwort der Bank auf die Reklamation der Kundin brachte nicht die notwendige Klarheit. Auch der Ombudsman konnte die Buchungen erst nach einem längeren Gespräch mit seiner Ansprechperson bei der Bank nachvollziehen, um das er mehrmals bitten musste.
Der Ombudsman wirkt für Kunden der Mitgliedinstitute der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie für Kunden von mit der Schweizerischen Bankiervereinigung zu diesem Zweck affiliierten Instituten als Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis. Kunden können sich demnach auch dann an den Ombudsman wenden, wenn sie lediglich Informationsbedürfnisse haben, z.B. wenn sie ein bestimmtes von der Bank ausgestelltes Dokument nicht verstehen. Der Ombudsman versucht dann, dem Kunden die notwendigen Erklärungen zu liefern. Haupttätigkeit des Ombudsman ist jedoch die Vermittlung in Fällen, in denen einem Kunden ein Schaden oder ein sonstiger Nachteil entstanden ist.
Im vorliegenden Fall konnte der Ombudsman den Auszug und die einzelnen Buchungen nach Erhalt der Erklärungen seitens der Bank verstehen und die Endsumme auf dem Kontoauszug nachvollziehen. Er erachtete es aber als Aufgabe der Bank, der Kundin die einzelnen Buchungen mit den Korrekturen zu erläutern. Nach Absprache mit der Bank nahm er deshalb mit der Kundin Kontakt auf und erklärte ihr, dass ihr Kundenberater sie kontaktieren und die Buchungen erläutern werde. Der Ombudsman versicherte der Kundin, dass er die Buchungen ebenfalls als verwirrlich empfunden hatte, sich jedoch davon überzeugen konnte, dass sie und der Schlusssaldo korrekt seien. Die Kundin konnte somit wieder Vertrauen in die Aussagen der Bank fassen, was Grundlage für ein zielführendes Gespräch mit dem Kundenberater war.