Überforderte Bankkundin
Auch aufgrund der verlangten ergänzenden Erklärungen konnte der Ombudsman nur vermuten, dass die Kundin– wie sich später zeigte im Alter von 81 Jahren – einen Fonds-Sparplan auf Aktien unterzeichnet hatte. Dies war für sich allein gesehen bei einer augenscheinlich einfachen alten Frau schon so ungewöhnlich, dass der Ombudsman dazu von der Bank eine Stellungnahme verlangte. Die Bank bestätigte die Vermutung und zweifelte ebenfalls, ob das empfohlene Anlageinstrument für diese Kundin das Richtige war. Das Problem lag aber an einem ganz anderen Ort. Die Kundin hatte in der Tat insgesamt CHF 2 350.– auf das Konto einbezahlt. Die Kontoauszüge zeigten, dass sie dieses Ende Okober 2004 saldiert und den von ihr erwähnten Betrag von CHF 1 440.– erhalten hatte. Es war ihr aber offenbar entgangen, dass sie bereits im Februar 2003 Fondsanteile verkauft und sich den Gegenwert von CHF 970.– hatte überweisen lassen. Die Kundin hatte mit anderen Worten auf ihrer Anlage zwar nur einen geringen Ertrag gehabt, aber die Bank hatte ihr kein Geld vorenthalten. Mit dieser Information konfrontiert, bestätigte die Kundin den Sachverhalt. Mit einer rührenden Karte entschuldigte sie sich für das Versehen – sie hatte den früheren Bezug schlicht und einfach vergessen und zeigte sich dankbar, dass ihr Problem gelöst war.