Bankenombudsman
Der Schweizerische Bankenombudsman wirkt für Kunden der Mitgliedinstitute der Schweizerischen Bankiervereinigung (Banken und Finanzdienstleister) sowie der mit der Schweizerischen Bankiervereinigung zu diesem Zweck affiliierten Institute als Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis. Er befasst sich mit konkreten Fragen und Beschwerden zu Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, die durch die Mitgliedinstitute getätigt werden.
Der Schweizerische Bankenombudsman dient ausserdem als zentrale Anlaufstelle für Personen, die nach nachrichtenlosen Vermögenswerten (schlafenden Konten) bei Schweizer Banken suchen.
Die Institution Schweizerischer Bankenombudsman hat ihre Tätigkeit im April 1993 aufgenommen. Bankenombudsman ist seit Januar 2023 Andreas Barfuss, lic. oec. HSG, Rechtsanwalt. Er wird in seiner Arbeit von einem Team von mehrsprachigen Juristen, Ökonomen und Bankfachleuten unterstützt.
Trägerschaft ist die Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman, welche ihrerseits von der Schweizerischen Bankiervereinigung gegründet wurde. Der Stiftungsrat setzt sich aus unabhängigen Persönlichkeiten zusammen und ist verantwortlich für die Wahl des Ombudsman.
Freiwillige, aussergerichtliche Verfahren zur Lösung von Streitfällen haben sich in verschiedenen Ländern und auch in unterschiedlichen Branchen vielfach bewährt.
Der Bankenombudsman ist neutral. Er kann kompetent informieren und bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten. Teure, aufwendige und oft Jahre dauernde Gerichtsverfahren werden dadurch vermieden.
Der Bankenombudsman ist kein staatliches Gericht. Anstelle eines Urteils unterbreitet er den Streitparteien eine Verhandlungslösung. Diese ist nicht bindend, und die Parteien können frei entscheiden, ob sie dieser folgen oder andere, z.B. rechtliche Schritte unternehmen wollen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Verhandlungslösungen des Bankenombudsman dank seiner Fachkompetenz in der Regel akzeptiert werden.
Das Vermittlungsverfahren beim Bankenombudsman ist für die Kunden kostenlos.
Der Ombudsman ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er nimmt mit der Bank nur Rücksprache, wenn der Kunde damit einverstanden ist.
Team

Andreas Barfuss
lic. oec. HSG,
Rechtsanwalt
Bankenombudsman

Valérie Büsser-Marion
Stab

Isaia D’Amelio
Dr. iur.
Stv. Bankenombudsman

Martin Frei
Fürsprecher
Stv. Bankenombudsman

Helga Frey
lic. iur.,
Rechtsanwältin
Stv. Bankenombudsman

Marc Goumaz
lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt
Rechtskonsulent

Nathaniel Kleiner
MLaw, Rechtsanwalt
Stv. Bankenombudsman

Aaron Köppel
MLaw, Rechtsanwalt
Rechtskonsulent

Stefan Peter
lic. rer. pol.
Anlauf- und Meldestelle
nachrichtenlose Vermögen
Stab

Cornelia Studinger
Exec. MBA HWZ
COO, Leitung Stab
