Suche nach kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten seit 1. Februar 2022 auch elektronisch möglich
Wenn Sie vermuten, an Vermögenswerten berechtigt zu sein, Sie die Bank aber nicht kennen, ist über die Anlaufstelle des Bankenombudsman eine Suche möglich. Als berechtigte Person für eine solche Suche gelten der Kunde einer Bank oder der Rechtsnachfolger eines verstorbenen oder verschollenen Kunden oder der Vertreter einer solchen Person. Sie können Ihre Suchanfrage direkt auf unserer Webseite online einreichen https://bankingombudsman.ch/zentrale-suche/.