Schaden nach Aufspaltung einer Kryptowährung
Die Kryptowährung Bitcoin Cash spaltete sich nach Auseinandersetzungen unter den am Netzwerk beteiligten Personen in die neuen Währungen Bitcoin Cash ABC und Bitcoin Cash Satoshi Vision auf. Der Kunde fand nach dieser Aufspaltung, welche als sogenannte «Hard Fork» bekannt ist, nur seinen Anteil an Bitcoin Cash ABC in seinem Depot wieder. Er forderte die Bank deshalb auf, ihm auch seinen Anteil an Bitcoin Cash Satoshi Vision gutzuschreiben. Diese machte geltend, eine solche Gutschrift sei nicht möglich, da ihre Partnerbörse Bitstamp die Blockchain Bitcoin Cash Satoshi Vision nicht unterstütze, sondern nur die Bitcoin Cash ABC, welche von der Mehrheit der am Netzwerk Beteiligten übernommen worden war. Der Kunde forderte die Bank daraufhin auf, ihm den Gegenwert seines Anteils an Bitcoin Cash Satoshi Vision von rund 500 EUR in EUR zu ersetzen, da er diesen Anteil weder bei der Bank halten, noch an ein anderes Depot bei einem Drittanbieter übertragen konnte und somit effektiv verloren hatte. Die Bank weigerte sich, dem Kunden eine solche Entschädigung zu leisten, worauf er den Fall dem Ombudsman unterbreitete.
In ihrer Stellungnahme an den Ombudsman bestätigte die Bank ihre Haltung. Sie verwies dabei auf den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über den Handel mit Kryptowährungen. In diesem Vertrag wurden die Kunden ausführlich über die mit Kryptowährungen verbundenen Risiken informiert und darauf hingewiesen, dass viele Fragen im Zusammenhang mit diesen neuen Währungen noch ungeklärt sind. Unter anderem wurden die Kunden darin auch explizit auf die möglichen negativen Folgen eines Hard Forks, wie sie vorliegend leider eingetreten sind, aufmerksam gemacht. Im Vertrag stand, dass ihnen unter Umständen nicht immer alle Versionen einer Kryptowährung gutgeschrieben werden könnten und das Risiko bestehe, dass die Kunden den Wert davon nach einem Hard Fork verlieren. Der Kunde habe sich mit diesen vertraglichen Bestimmungen einverstanden erklärt und damit anerkannt, dass die Bank nicht immer in der Lage sein werde, ihm neue Token, welche aufgrund eines Hard Forks entstünden, zur Verfügung zu stellen. Die Bank habe weder die Möglichkeit noch die Absicht, ihren Kunden Bitcoin Cash Satoshi Vision Token zur Verfügung zu stellen. Sie habe auch keine Verpflichtung, neue Token oder deren Gegenwert in einer anderen Währung verfügbar zu machen. Gemäss ihren Informationen sehe ihre Liquiditätsgeberin Bitstamp in der Zukunft nicht vor, Bitcoin Cash Satoshi Vision zu unterstützen. Sie bedaure diese Situation, könne aber den Forderungen des Kunden aus den genannten Gründen nicht nachkommen.
Der Ombudsman konnte das Unverständnis und die Frustration des Kunden über die Folgen, welche der Hard Fork der Kryptowährung, in welche er investiert war, für ihn hatte, gut nachvollziehen. Die vertraglichen Bestimmungen waren seiner Ansicht nach jedoch unmissverständlich. Es handelte sich wohl um ein Risiko, welches dem Handel mit Kryptowährungen offenbar inhärent ist und unter dem Titel «Risiken und Risikoallokation» klar dem Kunden zugeordnet wurde. Angesichts der Ausführungen der Bank und dieser vertraglichen Bestimmungen erachtete der Ombudsman weitere Vermittlungsbemühungen als aussichtslos und musste das Verfahren ohne Ergebnis für den Kunden einstellen.