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Retrozessionen: Wann soll ich mich an den Bankenombudsman wenden?

Das Schweizerische Bundesgericht hat zum Thema Retrozessionen zwei für Bankkunden besonders bedeutsame Grundsatzurteile gefällt: Im ersten Entscheid vom 30. Oktober 2012 stellte es klar, dass Kunden mit Vermögensverwaltungsvertrag Rechenschaftsablage und Auszahlung nicht nur von Retrozessionen, sondern auch von sogenannten Bestandespflegekommissionen verlangen können, soweit sie auf diese nicht verzichtet haben. Bestandespflegekommissionen sind erfolgsabhängige Vertriebsentschädigungen, die Banken von Anbietern der für die Kunden erworbenen Produkte erhalten haben. Mit Entscheid vom 17. Juni 2017 hat das Bundesgericht sodann auch noch die zuvor heftig umstrittene Frage der Verjährung von Herausgabeansprüchen auf Retrozessionen und Bestandespflegekommissionen geklärt.

Welche Fragen hat das Bundesgericht geklärt?
Wann soll ich mich an den Bankenombudsman wenden?