Massive Erhöhung der Gebühren für ein Anlageberatungsmandat
Die Banken sind aus unterschiedlichsten Gründen manchmal bereit, einem Kunden Sonderkonditionen zu gewähren und von ihren üblichen Gebührenansätzen abzuweichen. Die entsprechenden Vereinbarungen werden oft lediglich mündlich abgeschlossen. Gelegentlich gibt es auch Vereinbarungen per E-Mail oder in schriftlicher Form. Gemäss der Erfahrung des Ombudsman sind diese oft wenig klar abgefasst. Entsprechend weichen die Erwartungen, welche Kunden an die Beständigkeit von solchen Vereinbarungen haben, von denjenigen der Bank, welche die Sonderkonditionen gewährt, manchmal ab. Während die Kunden erwarten, dass Sonderkonditionen für die Dauer der Kundenbeziehungen grundsätzlich Bestand haben, sehen sich die Banken berechtigt, die Sonderkonditionen jederzeit zu widerrufen.
Ein solcher Konflikt zeigte sich auch im vorliegenden Fall. Die Art der Geschäftsbeziehung war unverändert. Nach Erhalt der Kontoauszüge stellte der Kunde fest, dass die Bank für eine Dienstleistung, welche er bereits seit geraumer Zeit nutzte, im vergangenen Quartal anstatt 1500 CHF etwas über 9000 CHF belastet hatte, ohne dass ihm dies vorgängig mitgeteilt worden war. Der Ombudsman konnte gut nachvollziehen, dass der Kunde das Vorgehen der Bank nicht in Ordnung fand. Diese sah darin jedoch kein Problem. Ihre Beschwerdestelle teilte dem Kunden mit, die Bank sei ohne weiteres berechtigt, auch ohne Vorankündigung jederzeit auf Sonderkonditionen, welche sie lediglich auf Zusehen hin gewährt hatte, zurückzukommen und ihren üblichen Gebührentarif anzuwenden. Der Ombudsman vertrat die Ansicht, dass das Vorgehen der Bank nicht korrekt war und sie in einem solchen Fall die Grundsätze respektieren sollte, welche für Gebührenanpassungen gelten. Diese müssen den Kunden auf dem üblichen Kommunikationsweg rechtzeitig angekündigt werden, damit diese entscheiden können, ob sie die entsprechende Dienstleistung weiterhin so in Anspruch nehmen oder ihr Verhalten so anpassen wollen, dass sie die Preiserhöhung vermeiden können. Die Bank sah dies schliesslich ein und zeigte sich bereit, die dem Kunden im letzten Quartal belasteten Gebühren zurückzuzahlen. Für die Zukunft musste er jedoch die erhöhten Gebühren akzeptieren, wenn er die Dienstleistung in der gleichen Form weiternutzen wollte. Der Kunde war mit dieser Lösung einverstanden.