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Folgende Unterlagen sind dem Ombudsman einzureichen:

Obligatorische Unterlagen

Aktueller amtlicher Ausweis mit Foto (z. B. Pass, ID) der berechtigten Person

Vollmacht, falls ein Vertreter eingesetzt wird

Zahlungsbeleg der Überweisung von CHF 100.- (Zahlungsinstruktionen s. unten)

Ist ein vermuteter Bankkunde verstorben, benötigen wir als Nachweis der Berechtigung eines Antragstellers amtliche Unterlagen:

Weitere Dokumente

  • Sterbeurkunde und/oder
  • Erbschein oder gleichwertiges Dokument
Falls keine Erbdokumente vorgelegt werden können, sollte mindestens die Verwandtschaft zum vermuteten Bankkunden dokumentiert werden, z.B. mittels:

Weitere Dokumente

  • Geburts- und
  • Heiratsurkunden

Kosten / Zahlungsinstruktionen

Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100. Bitte überweisen Sie auf das Bankkonto:

BankNidwaldner Kantonalbank, 6371 Stans (BIC/Swift: NIKACH22)
IBANCH08 0077 9000 2544 3310 0
BegünstigterSchweizerischer Bankenombudsman, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich
Hinweise

Unterlagen sind einzureichen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Dokumenten in anderen Sprachen ist eine Übersetzung in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch beizufügen.

Dokumente je max. 5 MB im Format pdf, jpeg, doc, docx oder png.

Online-Eingabe an Ombudsman

Eingabe

Eingabe per Post

Für eine schriftliche Eingabe drucken Sie diesen Fragebogen mit Informationen aus und schicken diesen ausgefüll­t und unterzeichnet im Original, ergänzt mit den erforderlichen Beilagen, per Briefpost an folgende Adresse:

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich

Wichtig: Reichen Sie dem Ombudsman keine Originaldokumente ein, sondern ausschliesslich Kopien.