Ihr Dossier
Folgende Unterlagen sind dem Ombudsman einzureichen:
Obligatorische Unterlagen
Aktueller amtlicher Ausweis mit Foto (z. B. Pass, ID) der berechtigten Person
1
Vollmacht, falls ein Vertreter eingesetzt wird
2
Zahlungsbeleg der Überweisung von CHF 100.- (Zahlungsinstruktionen s. unten)
3
Ist ein vermuteter Bankkunde verstorben, benötigen wir als Nachweis der Berechtigung eines Antragstellers amtliche Unterlagen:
Weitere Dokumente
- Sterbeurkunde und/oder
- Erbschein oder gleichwertiges Dokument
5
Falls keine Erbdokumente vorgelegt werden können, sollte mindestens die Verwandtschaft zum vermuteten Bankkunden dokumentiert werden, z.B. mittels:
Weitere Dokumente
- Geburts- und
- Heiratsurkunden
5
Kosten / Zahlungsinstruktionen
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100. Bitte überweisen Sie auf das Bankkonto:
| Bank | Nidwaldner Kantonalbank, 6371 Stans (BIC/Swift: NIKACH22) |
| IBAN | CH08 0077 9000 2544 3310 0 |
| Begünstigter | Schweizerischer Bankenombudsman, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich |
Hinweise
Unterlagen sind einzureichen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Dokumenten in anderen Sprachen ist eine Übersetzung in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch beizufügen.
Dokumente je max. 5 MB im Format pdf, jpeg, doc, docx oder png.
Online-Eingabe an Ombudsman
Eingabe per Post
Für eine schriftliche Eingabe drucken Sie diesen Fragebogen mit Informationen aus und schicken diesen ausgefüllt und unterzeichnet im Original, ergänzt mit den erforderlichen Beilagen, per Briefpost an folgende Adresse:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Wichtig: Reichen Sie dem Ombudsman keine Originaldokumente ein, sondern ausschliesslich Kopien.
