Personen, die bei einer ihnen bekannten Bank in der Schweiz kontaktlose Vermögenswerte vermuten, auf die sie Anrecht beanspruchen, können seit je her bei der Bank bzw. einzelnen Banken eine Direktanfrage tätigen.
Ergänzend existiert die Möglichkeit einer zentralen Suche von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten über die Anlaufstelle des Bankenombudsman.
Zusätzlich werden langfristig nachrichtenlose Vermögenswerte > 60 Jahre auf einer Publikationsliste im Internet veröffentlicht, damit berechtigte Personen Kenntnis von deren Existenz erlangen und ihre Ansprüche geltend machen können, bevor sie schliesslich an den Staat abgeliefert werden müssen.
Weitere generelle Informationen zu kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Die drei Möglichkeiten einer Kontosuche
Ich kenne die Bank
Wenn Sie vermuten, an Vermögenswerten berechtigt zu sein, welche bei einer Ihnen bekannten Bank deponiert sind, empfiehlt es sich, die Bank direkt anzufragen.
Ich kenne die Bank nicht
Wenn Sie vermuten, an Vermögenswerten berechtigt zu sein, Sie die Bank aber nicht kennen, ist über die Anlaufstelle des Bankenombudsman eine Zentrale Suche möglich. Gemäss den Richtlinien über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken müssen alle Banken in der Schweiz ihre kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerte in eine zentrale Datenbank melden. Die dem Bankenombudsman angegliederte Zentrale Anlaufstelle kann für berechtigte Personen diese zentrale Datenbank abfragen. Als berechtigte Person gelten der Kunde oder der Rechtsnachfolger eines verstorbenen oder verschollenen Kunden einer Bank oder der Vertreter einer solchen Person.
Liste der langfristig nachrichtenlosen Vermögenswerte
Wenn Sie vermuten, an Vermögenswerten berechtigt zu sein, welche auf der Publikationsliste aufgeführt sind, können Sie direkt via die im Internet aufgeschaltete Publikationsplattform Ihren Anspruch anmelden. Ihre Anmeldung wird auf elektronischem Wege an die betroffene Bank weitergeleitet. Der Bankenombudsman amtet im Rahmen der Publikation langfristig nachrichtenloser Vermögenswerte für Antragsteller als Auskunftsstelle für generelle Fragen zu Publikation und Publikationsplattform sowie als Kontaktstelle bei allfälligen Problemen.
