Internationale Zinsusanz
Die Rechtsberatung ist nicht Aufgabe des Ombudsman. Auch er empfand zwar die Situation als unbefriedigend. Die Bank hatte aber der Kundin einen korrekt formulierten Vertragsentwurf übergeben, aus welchem an prominenter Stelle und mit der nötigen Klarheit auf die Art der Zinsberechnung hingewiesen wird. Dieser wurde bedingungslos unterzeichnet und damit wohl einschliesslich der umstrittenen Bestimmung akzeptiert. Auch Billigkeitsüberlegungen führten nicht zu einem anderen Ergebnis. Die Internationale Zinsusanz wird heute gemäss Erfahrungen des Ombudsman bei Festhypotheken von der Mehrzahl der Banken angewendet, und es gab keinen Hinweis darauf, dass eine Konkurrenzofferte – ob nun mit normaler oder Internationaler Usanz – für die Kundin zu einer günstigeren Finanzierung geführt hätte.
Immerhin sind Zinsstrukturen denkbar, bei denen die Zinsusanz für die Wahl einer Offerte ausschlag gebend sein kann. Der Ombudsman machte die betroffene Bank deshalb auf die Problematik aufmerksam. Eine Offenlegung der Zinsberechnung schon in der Offertphase würde nicht nur die Transparenz verbessern, sondern könnte auch unnötige Diskussionen und Streitfälle vermeiden helfen.