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Herausgabe von Kopien «alter» Bankdokumente

Bankkunden können die nochmalige Zurverfügungstellung von bereits einmal erhaltenen Bankunterlagen verlangen. Wie der Bankenombudsman Fälle handhabt, in welchen der zeitliche Umfang der Herausgabepflicht der Bank oder deren mit einer Herausgabe verbundene Entschädigungsforderung strittig sind.

Artikel in der Schweizer Bank, Dezember 2018