Gebührenbelastung trotz fehlerhafter Publikation?
Bereits in einem analogen früheren Fall mit derselben Bank hatte eine Kundin bestritten, dass die betreffende Klausel der Allgemeinen Bestimmungen ausreiche, ihr für den Vorbezug eine Gebühr zu berechnen. Der Ombudsman vertrat damals die Meinung, die Klausel sei in diesem Punkt zumindest unklar, und regte eine Anpassung an. Da diese nicht erfolgt war, konnte er im neuen Fall auf die damaligen Ausführungen und die bereits früher geäusserten Zweifel verweisen. Bezüglich der Argumentation der Bank, der Kunde könne sich nicht auf Publikationen im Internet verlassen, meldete er insofern Bedenken an, als es sich um Angaben handelte, welche von der Bank selbst publiziert wurden. Nach Meinung des Ombudsman fehlt es an einer rationalen Begründung dafür, dass für die Publikation im Internet andere Grundsätze gelten sollen als z. B. in Bezug auf einen von der Bank verfassten Prospekt. Zudem musste der Ombudsman feststellen, dass die Bank die nach ihren eigenen Aussagen falschen Angaben auf ihrer Internetseite auch mehr als einen Monat nach der Kundenreklamation noch nicht korrigiert hatte. Er forderte sie deshalb auf, ihren Entscheid nochmals zu überdenken. Die Bank zeigte sich den Argumenten des Ombudsman nicht zugänglich. Sie erklärte jedoch, die Frage, ob im Zusammenhang mit Säule 3-Konti Gebühren erhoben werden sollen, werde im Moment geprüft. Sollte eine Abschaffung derselben beschlossen werden, werde die Bank dem Kunden den Betrag von CHF 150.– rückerstatten.
Bei dieser Sachlage machten weitere Schritte keinen Sinn. Es blieb dem Kunden nichts anderes übrig, als zuzuwarten und seiner Enttäuschung über das Verhalten der Bank Ausdruck zu verleihen. Er konnte nicht verstehen, weshalb angesichts des Umstandes, dass die Frage der Gebührenabschaffung vertieft geprüft wird, nicht bereits jetzt ein positiver Entscheid über den wahrlich nicht exorbitanten Betrag gefällt werden konnte. Selbstverständlich behielt er sich vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen, falls der Entscheid für ihn negativ ausfallen sollte.