Gebühren bei klarer vertraglicher Grundlage
Dieser wies die Bank darauf hin, dass die Belastung von Gebühren einer klaren vertraglichen Grundlage bedarf. Die von der Bank angerufene Bestimmung genüge diesen Anforderungen nur schon deshalb nicht, weil die Bank weder Steuern noch Abgaben oder Spesen einfordere, sondern wohl eher versuche, sich für ihre eigenen Aufwendungen schadlos zu halten. Er riet der Bank, darauf zu verzichten, welcher Empfehlung sie nachkam. Der Kunde zeigte sich über das Ergebnis erfreut. Er führte aber auch aus, dass diese Erfahrung sein Vertrauen in die Bank so nachhaltig gestört habe, dass er die Voraussetzungen für die Weiterführung der Beziehung als nicht mehr gegeben erachte. Er habe denn auch Schritte in die Wege geleitet, seine Konto- und Depotwerte an eine andere Bank zu transferieren.