Fondsgebundene Lebensversicherung: Auswirkungen der negativen Performance auf die Risikoprämie
Auch in diesem Berichtsjahr wurden dem Ombudsman wieder Fälle unterbreitet, bei welchen der Kunde nach Meinung des Ombudsman nur ungenügend über spezielle Risiken informiert worden war. Im konkreten Fall wurde dem Kunden aus steuerlichen Überlegungen der Kauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung über CHF 100’000 empfohlen. Gemäss den konkreten Bedingungen würde im Falle des Todes während der 10-jährigen Laufzeit eine Zahlung von rund CHF 139’000 fällig. Sollte er den Vertragsablauf erleben, würde ihm der Wert ausbezahlt, welchem die von ihm gewählten Fonds im dannzumaligen Zeitpunkt entsprächen. Im Prospekt und im Kundengespräch wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit damit gerechnet werden könne, dass der Wert der Fonds um durchschnittlich 3,88% pro Jahr zunehmen und damit am Ende der Laufzeit rund CHF 146’000 betragen würde. Unbestritten war, dass der Kundenberater den Kunden darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es sich bezüglich Fondsentwicklung um Annahmen handle und der prognostizierte Wert nicht garantiert sei. Gemäss Kunde habe der Berater weiter erklärt, es sei theoretisch möglich, dass der Wert der Fonds auch einmal zurückgehen könne. Dieser Verlust sollte jedoch wieder aufgeholt werden, da es auch in der Vergangenheit schon Verluste gegeben habe und die durchschnittliche Rendite über zehn Jahre trotzdem klar positiv gewesen sei.