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FIDLEG: vernünftige und zeitgemässe Regelung

An seiner Jahresmedienkonferenz äusserte sich der Schweizerische Bankenombudsman positiv über die aktuelle Entwicklung beim Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG. Marco Franchetti: „Die Botschaft des Bundesrats beinhaltet aus der Sicht des Bankenombudsman eine vernünftige und zeitgemässe Regelung für die Streitschlichtung und nötigenfalls den Zugang zum Gericht.“ Insbesondere sei zu begrüssen, dass die Entscheidkompetenz bei der Ziviljustiz belassen werde. Weil der Bundesrat für kleinere Streitsummen eine Regelung finden will, um das Problem der mitunter prohibitiv hohen Kosten für den Gerichtsweg zu lösen, könnten künftig Bankkunden ohne unverhältnismässige Kostenrisiken einen Gerichtsentscheid erwirken.

  • 2015 hat der Bankenombudsman 2’103 Fälle behandelt, 5% mehr als im Vorjahr
  • In 88% der Fälle blieb der Streitwert unter CHF 100’000
  • FIDLEG: Positive Bewertung der Vorschläge des Bundesrats zur Schlichtung und
    zum Zugang zur Justiz durch den Bankenombudsman
  • Neue Website für die Suche nach langfristig nachrichtenlosen Vermögen

An seiner Jahresmedienkonferenz äusserte sich der Schweizerische Bankenombudsman positiv über die aktuelle Entwicklung beim Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG. Marco Franchetti: „Die Botschaft des Bundesrats beinhaltet aus der Sicht des Bankenombudsman eine vernünftige und zeitgemässe Regelung für die Streitschlichtung und nötigenfalls den Zugang zum Gericht.“ Insbesondere sei zu begrüssen, dass die Entscheidkompetenz bei der Ziviljustiz belassen werde. Weil der Bundesrat für kleinere Streitsummen eine Regelung finden will, um das Problem der mitunter prohibitiv hohen Kosten für den Gerichtsweg zu lösen, könnten künftig Bankkunden ohne unverhältnismässige Kostenrisiken einen Gerichtsentscheid erwirken.
Einer der Schwerpunkte in der Arbeit des Ombudsman der Schweizer Banken bildeten Kundenbeschwerden aufgrund der Aufgabe des Euro-Mindestkurses und der Einführung von Negativzinsen. Marco Franchetti: „Viele Kunden gehen davon aus, es gebe so etwas wie einen „offiziellen“ Wechselkurs, an den sich die Banken halten müssen.“ Dem sei jedoch nicht so. Einige Kunden, „deren Devisengeschäfte keinen realwirtschaftlichen Hintergrund haben“, hätten viel Geld verloren, weil auf diese Devisenhandelsgeschäfte spezialisierte Banken nicht prüfen, ob diese risikoreichen Transaktionen für ihre Kunden angemessen und geeignet sind. „Im Gegensatz zum Effektenhandelsgeschäft bestehen im Devisenhandel keine entsprechenden Regelungen.“

Was die Negativzinsen anbelangt, war der Ombudsman mit widersprüchlichen Haltungen gewisser Banken konfrontiert: Auf der einen Seite argumentierten diese bei Libor-Hypotheken, ihre Verträge seien nicht wörtlich auszulegen, da die Bank der natürlichen Logik entsprechend auch bei negativen Libor-Sätzen immer mindestens die vereinbarte Kreditmarge zugute haben müsse. Und auf der anderen Seite sahen sie bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die Kunden bei der vorzeitigen Rückzahlung von Festhypotheken zu bezahlen haben, keine Hindernisse, die negativen Wiederanlagesätze voll zur Anwendung zu bringen und vom Kunden eine höhere Zahlung zu verlangen, als dem Total aller Zinsansprüche der Bank bei Einhaltung des Vertrages entsprochen hätte.

Im Berichtsjahr 2015 wurden der Bankenombudsstelle 880 schriftliche Fälle sowie 1’182 mündliche Anfragen unterbreitet. Rechnet man die Fälle hinzu, die 2014 noch nicht abgeschlossen werden konnten, so wurden im letzten Jahr total 2’103 Fälle behandelt. Dies entspricht einer Zunahme von 5% gegenüber dem Vorjahr (2’002). Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Anfragen aus der Deutschschweiz 43%, aus der Romandie 15% und aus dem Tessin 3%. Die Anzahl der Anfragen aus dem Ausland ging leicht zurück, bewegt sich aber aus verschiedenen Gründen (Steuerabkommen, Auslandgebühr, Auflösung der Beziehung durch die Bank) noch immer auf vergleichsweise hohem Niveau von 39%. Dort, wo es sinnvoll und möglich ist, erhebt der Bankenombudsman den Streitwert. In 88% der Fälle blieb der Streitwert unter CHF 100’000.

Seit 20 Jahren kann über den Schweizerischen Bankenombudsman nach nachrichtenlosen Vermögenswerten bei Banken in der ganzen Schweiz gesucht werden. Weil auf einige dieser nachrichtenlosen Vermögen kein Anspruch erhoben wird, hat das Parlament beschlossen, dass die Banken solche Vermögenswerte, die 50 Jahre nachrichtenlos waren – das heisst, bei denen der letzte Kontakt zwischen Kunde und Bank 60 Jahre zurückliegt -, letztlich dem Bund abzuliefern haben. Dies soll aber im Interesse der Berechtigten erst nach einer Publikation erfolgen. Auf der eigens dafür eingerichteten Website www.dormantaccounts.ch, an deren Erstellung auch der Bankenombudsman mitgewirkt hat, kann nach den entsprechenden Informationen gesucht werden.

Medienmitteilung
Jahresbericht 2015
2015 in Kürze
Referat Marco Franchetti