Bezahlung einer Fremdwährungsschuld per Kreditkarte
Die Kundin hat am 16. Januar 2015 über ein englisches Reisebüro eine Reise gebucht und mit der Kreditkarte in GBP bezahlt. Auf diversen Webseiten hat sie einen GBP-Wechselkurs um 1,35 CHF gesehen. Zu ihrem Erstaunen hat ihr die Bank aber 1,57 CHF verrechnet. Dies entspricht etwa dem Kurs vor der durch den SNB-Entscheid bewirkten Korrektur. Nachdem die Bank auf ihre Reklamation nicht geantwortet hat, ist die Kundin an den Ombudsman gelangt. Dieser hat die Bank aufgefordert, die Kundenreklamation zu beantworten. In ihrem Antwortschreiben hat die Bank geltend gemacht, dass sie grundsätzlich den Kurs desjenigen Tags anwendet, an welchem die Transaktion bei ihr verarbeitet wird. Dieser Kurs werde täglich auf ihrer Webseite veröffentlicht. Sie hat festgehalten, dass sie keinen Einfluss darauf habe, wann ein Händler eine getätigte Transaktion bei seiner Bank einreiche. Im konkreten Fall habe die internationale Kreditkartenorganisation den Geldwechsel vorgenommen und die Bank mit dem bereits in CHF umgerechneten Kurs belastet. Dieser sei der Kundin mit dem vertraglich vereinbarten Bearbeitungszuschlag von 2,5% weiterverrechnet worden. Die Bank konnte dies entsprechend dokumentieren. Die Kundin hat diese Erklärungen akzeptiert.