Betrug nach Verlust der Kreditkarte
Der PIN-Code ist ein nur dem Karteninhaber bekannter Code. Auch dem Bankenombudsman sind keine Fälle bekannt, in welchen ein PIN-Code ohne – allenfalls auch nur geringfügige – Nachlässigkeit oder Verschulden des Karteninhabers «geknackt» werden konnte. Die Banken sind deshalb kaum bereit, einen Bezug, welcher durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes bestätigt wurde, zurückzuvergüten, was nichts anderes heisst, als dass der Schaden beim Kunden verbleibt. Aus diesem Grunde ist es äusserst wichtig, dass der Kunde den ihm von der Bank zugestellten PIN-Code sofort wechselt und durch einen nicht leicht zu erratenden PIN-Code ersetzt. Als leicht zu erraten gelten PIN-Codes, welche mit dem Karteninhaber in Zusammenhang gebracht werden können. Dazu zählen Geburtstage, Auto- oder Telefonnummern etc. Der PIN-Code sollte nach Möglichkeit auch nicht aufgeschrieben werden und darf – wenn doch – in keinem Fall mit der Karte zusammen aufbewahrt und unter keinen Umständen einem Dritten (auch nicht einem Familienangehörigen oder Bankmitarbeiter) mitgeteilt werden. Die Sicherheit wird ferner erhöht, wenn der PIN-Code von Zeit zu Zeit geändert wird.
Auch dem Bankenombudsman bereitet das Einprägen komplizierter Zahlenreihen Mühe. Viel einfacher wird dies jedoch, wenn als Eselsbrücke ein Wort gewählt und dieses mit Hilfe der Handytastatur, auf welcher jeder Zahl ja Buchstaben zugeordnet sind, in die als PIN-Code dienende Zahlenreihe übersetzt wird.