Betrug mit gestohlener Kreditkarte
Karten sind ein Ersatz für Bargeld. Ihnen sollte deshalb auch diejenige Sorgfalt zugewendet werden, welche ein Kunde üblicherweise dem Bargeld zukommen lässt. Dazu gehört einmal die sichere Aufbewahrung und regelmässige Kontrolle, ob die Karte noch vorhanden ist. Wird der Verlust der Karte oder des PIN-Codes festgestellt, muss beim Kartenherausgeber sofort die Sperre verlangt werden. Damit können nicht nur weitere Betrügereien vermieden werden. Bei den meisten Karten haftet der Kunde ab dem Zeitpunkt, in welchem er den Verlust der Karte gemeldet hat, auch nicht mehr für damit getätigte Transaktionen.
Damit jedoch die Kartenherausgeberin sofort informiert werden kann, muss ihre Telefonnummer greifbar sein. Dies ist besonders zu berücksichtigten, wenn sich der Kunde ins Ausland begibt. Er sollte daher diese Nummer zusammen mit der Kreditkartennummer auf einem Zettel vermerken und diesen getrennt von der Kreditkarte aufbewahren, damit er bei einem allfälligen Verlust oder Diebstahl der Karte seiner Pflicht, beim Kartenunternehmen die Sperre zu veranlassen, nachkommen kann. Benützt der Kunde mehrere Karten, so muss er – wenn diese von verschiedenen Firmen herausgegeben werden – die Notfallnummern aller Firmen und die Nummern aller Karten vermerken. Einzelne Versicherungsgesellschaften und Banken haben begonnen, dem Karteninhaber einen Spezialdienst anzubieten: Der Kunde kann der Versicherungsgesellschaft oder Bank sämtliche Kartennummern und die jeweilige Herausgeberfirma mitteilen. Er wiederum erhält eine Notfallnummer. Sollten ihm die Karten abhanden kommen, kann er die Versicherungsgesellschaft oder Bank anrufen. Diese wird dann für ihn das Notwendige in die Wege leiten.
Wie aber das ebenfalls erwähnte Beispiel zeigt, ist für die Bank nicht nur die Information bezüglich gestohlener Karten wichtig. Auch der Verlust amtlicher Ausweispapiere, welche im Verkehr mit der Bank zur Überprüfung der Identität verwendet werden, stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Es empfiehlt sich daher, die Bank auch über diesen Umstand zu informieren.