Bankenombudsman: „Kaufe nur das, was du wirklich verstehst“
Wie der Schweizerische Bankenombudsman an seiner Jahresmedienkonferenz am Dienstag in Zürich erklärte, war das Jahr 2008 von einer zuvor noch nie beobachteten Fallexplosion geprägt. Zwar stieg die Zahl der Fälle bereits im ersten Halbjahr 2008 an. Doch wenige Tage nach dem 15. September 2008, dem Tag als Lehman Brothers die Insolvenz gemäss Chapter 11 beantragt hatte, schnellte die Zahl der dokumentierten Anfragen von Bankkunden explosionsartig in die Höhe und die Bankenombudsstelle wurde mit telefonischen Anfragen förmlich überrannt.
Ende 2008 hatte die Bankenombudsstelle 4’144 Anfragen (schriftliche und mündliche) erfasst, im Jahr 2007 waren es 1’609 gewesen. Dieser enorme Zuwachs ist zum überwiegenden Teil auf Anfragen zum Problemkreis „Lehman Brothers“, „Kaupthing Bank“ oder „Absolute-Return-Produkte“ zurückzuführen. Diese auf sehr konservative Anleger bzw. Sparer ausgerichteten Anlagen machten allein über 2’000 Anfragen aus.
Die schriftlich eingegangenen Fälle haben gegenüber 2007 um mehr als 180% zugenommen, von 746 im Jahre 2007 auf 2’105 im Berichtsjahr. Davon konnten lediglich 1’190 abgeschlossen werden, was heisst, dass eine bedeutende Anzahl von Anfragen (915 Fälle, dies entspricht 43%) über das Jahresende hinaus pendent blieben.
Der Schweizerische Bankenombudsman erklärte vor den Medien, dass angesichts der Flut der eingegangenen Fälle die Herausforderung darin bestanden habe, „die von vornherein aussichtslosen Fälle von denjenigen zu trennen, bei denen eine mögliche Verantwortung der Bank nicht ausgeschlossen werden konnte.“ Hanspeter Häni: „Es galt mit andern Worten, die Spreu vom Weizen zu trennen.“
Weil bei den hunderten von Anfragen der ersten Tage sich schon bald gewisse Muster ablesen liessen, habe die Bankenombudsstelle den betroffenen Banken zunächst wenige exemplarische Fälle unterbreitet. Diese liessen sich grob in die Kategorie „Sparer im engeren Sinn“ und „Anleger“ einteilen. „Es ging uns darum, so rasch wie möglich zu wissen, wie die Banken auf unsere Überlegungen reagieren würden“, erklärte Häni.
Martin Tschan, stellvertretender Bankenombudsman, konkretisierte die von der Bankenombudsstelle definierte Kategorie „Sparer im engeren Sinn“ als Bankkunden, „bei denen unzweifelhaft die Sicherheit der Anlage im Vordergrund steht“. Diese wollen auf keinen Fall einen Kapitalverlust erleiden, und die Rendite wird als absolut sekundär bezeichnet. Tschan: „Die Mehrzahl dieser Kunden verfügt über keinerlei Börsenerfahrung. Sie können mit elementaren Begriffen des Wertschriftengeschäfts nichts anfangen.“
Die grundsätzliche Diskussion mit den Banken drehte sich in den letzten Monaten darum, inwieweit dieser Kundenkreis über die Risiken hätten aufgeklärt werden müssen und ob die Banken ihrer Sorgfaltspflicht nach-gekommen sind. Am Beispiel von Lehman Brothers erklärte Tschan, dass der Bankenombudsstelle in vielen Fällen glaubhaft versichert wurde, “dass der Titel nicht gekauft worden wäre, wenn der Berater darauf hingewiesen hätte, dass dieser von einer amerikanischen Bank emittiert oder garantiert werde.“
Aufgrund dieser Überlegungen regte der Ombudsman an, „Sparer im engeren Sinn“ zu entschädigen. „Einzelne Banken kamen dieser Aufforderung, wenn auch mit unterschiedlichen Motiven und Begründungen, nach, andere vertraten und vertreten eine andere Auffassung“, erklärte Tschan. Der Ombudsman habe dies zu akzeptieren. Er müsse es dem Kunden überlassen, sich allenfalls an den mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Richter zu wenden.
Anlässlich der letztjährigen Medienkonferenz hatte der Bankenombudsman die Börsenregel in Erinnerung gerufen: Je höher die Rendite, desto grösser das Risiko; will man eine sichere Anlage, muss man sich bei der Rendite bescheiden. Häni dazu: „Diese Grundregel muss um eine weitere ergänzt werden: Kaufe nur das, was du auch wirklich verstehst.