Direktanfrage

Wenn Sie die Bank kennen, richten Sie Ihre Anfrage direkt in brieflicher Form an die Direktion. Legen Sie Belege über Ihre Identität (z.B. Kopie Ihres Reisepasses), Ihre Legitimation (z.B. Kopie des Erbscheins) und, sofern vorhanden, Kopien von Bankbelegen etc. bei.

Die Direktanfrage hat den Vorteil, dass auch Kundenbeziehungen abgedeckt sind, welche von der Bank noch nicht als kontakt- und nachrichtenlos gemeldet wurden. Ausserdem kann Ihnen die Bank direkt auch bezüglich geschlossener Beziehungen Auskunft geben, sofern die Schliessung innerhalb der letzten zehn Jahre (gesetzlich vorgeschriebene Aktenaufbewahrungsfrist) erfolgt ist.

Bitte beachten Sie:
Nach einem Negativbescheid einer Bank können durch eine zentrale Suche normalerweise auch keine Vermögenswerte bei dieser Bank ermittelt werden. Diese macht deshalb nur dann Sinn, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die gesuchten Werte bei einer anderen Bank in der Schweiz deponiert sind.