Alte Unterlagen eines ausländischen Kunden
Die Bank war in diesem Fall – zu ihrem Glück, muss man anfügen – aussergewöhnlich gut dokumentiert. Sie konnte Belege vorlegen, aus welchen eindeutig hervorging, dass der Dritte das Geld tatsächlich erhalten hatte. So hatte er einen kleineren Teil bar bezogen und dafür quittiert. Für den Rest konnte die Bank einen Beleg vorlegen, aus welchem sich ergab, dass sie das Geld an den Dritten vergütet hatte. Mit diesen Informationen konfrontiert, verzichtete der Kunde darauf, die Angelegenheit weiterzuverfolgen