Ermittlung von Vermögenswerten
Personen, die bei einer ihnen unbekannten Bank in der Schweiz Vermögenswerte vermuten, auf die sie Anrecht haben, können durch die dem Bankenombudsman angegliederte Zentrale Anlaufstelle im Rahmen der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung eine Abfrage der Datenbank aller nachrichtenlosen Kundenbeziehungen (Sparhefte, Konti inklusive Nummern- und Pseudonymkonti, Depots, Schliessfächer) der Schweizer Banken veranlassen.
Wann werden Kundenbeziehungen nachrichtenlos?
Sobald die Bank feststellt, dass der Kontakt zum Kunden resp. dessen Bevollmächtigten abgebrochen ist:
- Wenn Schreiben von der Bank nicht mehr zugestellt werden können.
- Bei banklagernder Korrespondenz, Sparheften und Schliessfächern wenn die Bank konkret Kenntnis davon hat, dass der Kunde verstorben ist, spätestens jedoch nach 10 Jahren ohne Kontakt mit dem Kunden resp. dessen Bevollmächtigten oder Erben.
- Wenn etwaige Bemühungen der Bank zur Wiederherstellung des Kontaktes ohne Erfolg geblieben sind.
Was muss eine Bank tun, wenn eine Kundenbeziehung nachrichtenlos geworden ist?
Sofern der Wert nicht unter CHF 100.- liegt, speist sie die Angaben zu Inhaber und Bevollmächtigten in eine zentrale Datenbank ein, auf welche ausschliesslich die Zentrale Anlaufstelle des Schweizerischen Bankenombudsman Zugriff hat.
Was ist die Aufgabe der Zentralen Anlaufstelle?
Die Zentrale Anlaufstelle überprüft anhand eines Fragebogens und der eingereichten Dokumente, ob der Antragsteller legitimiert ist, Auskunft über die gesuchte Kundenbeziehung zu erhalten. Im positiven Fall erfolgt die gewünschte Abfrage in der zentralen Datenbank, und der Antragsteller wird über deren Ergebnis orientiert.
Welche Kosten verrechnet die Zentrale Anlaufstelle?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100.- pro Dossier. Entsprechende Zahlungsinstruktionen erfolgen mit dem Versand des Fragebogens.
